
Mission Hauswärme
April 2024. Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch bekannt als "Heizungsgesetz", ist sehr ambitioniert. Die Idee, den Gebäudesektor ganz in Deutschland bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu machen, erfordert sehr hohe Investitionen. Auch bei Hausbesitzern, die bei der Erzeugung von Hauswärme auf den Energieträger Heizöl vertrauen? Wir empfehlen Ihnen, kühlen Kopf zu bewahren.

Cool Down
Die Sicherstellung von Hauswärme und die Notwendigkeit, die Heizung im Eigenheim stets betriebsbereit zu halten, ist keine neue Herausforderung. Das ist die Mission aller Hausbesitzer. Das Besondere am neuen Heizungsgesetz: Es schafft einen Rahmen, der die Sie zum ersten Mal verpflichtet, sich Gedanken über den Einsatz regenerativer Energien zu machen, selbst wenn Sie mit dem Energieträger Heizöl sehr zufrieden sind. Wichtig ist zu verstehen, dass die Ölheizung nicht verschwindet.
Status Ölheizung
Bestehende Öl-Brennwert- oder Niedertemperaturkessel dürfen so lange weiter betrieben werden, bis sie nicht mehr repariert werden können oder bis sie eine Lebensdauer von 30 Jahren erreicht haben.
Der Einbau einer neuen Ölheizung ist möglich, wenn dies Bestandteil eines Hybridheizsystems ist, in dem der Anteil erneuerbarer Energien stetig ausgebaut wird.
Folgende Prozentanteile erneuerbarer Energien sind vom Gesetzgeber sind vorgesehen, sofern es noch keinen kommunalen Wärmeplan gibt:
- 15 Prozent ab dem Jahr 2029
- 30 Prozent ab 2035 und
- 60 Prozent ab 2040
- 100 Prozent ab 2045
Technische Planung
Vorschläge für die Zusammenstellung der regenerativen Module neben Ihrem neuen Öl-Brennwertkessel. Momentan sehr beliebt sind: Ölheizung in Verbindung mit Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage sowie Batteriespeicher. Oder Ölheizung mit Solarthermieanlage. Aber auch andere erneuerbare Energien sind möglich.
Erneuerbare Energien für die Erzeugung von Hauswärme gemäß GEG:
- Wärmepumpe
- Photovoltaikstrom
- Solarthermie
- Windkraft
- Wärme aus Biomasse, z. B. Holzpellets
- Grüner Wasserstoff
- Geothermie
Aktuelle Modernisierungsbeispiele, wie sich Treibhausgasemissionen und Energiekosten mit Ölheizung einsparen lassen: Staunen Sie!
Heizungsförderung bei der KFW
Aus der technischen Planung der Heizungserneuerung ergibt sich schließlich eine Investitionssumme, die teilweise der Gesetzgeber über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) übernimmt.
Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz selbst bewohnen, können sich im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen. Erfahren Sie dort mit einem Klick, wie viel Förderung Sie für den Heizungstausch in Ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus erhalten können.
Die Grundförderung und die verschiedenen
Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren – bis zu einem Förderhöchstsatz von maximal 70 %.
