
Was ist das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)?
Das novellierte Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt zum 1.1.2024 energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Was bedeutet das für Sie als Besitzer einer Ölheizung? Wir haben Ihnen wichtige Informationen zusammengestellt.

Meine Ölheizung
Die gute Nachricht zuerst: Das Heizen mit Heizöl ist auch künftig möglich! Bestehende Ölheizungen und die dazugehörigen Brennstoffe können Sie wie gewohnt weiter nutzen. "Bestehende Ölheizungen“ sind alle Ölheizungen, die bis zum 31. Dezember 2023, das heißt vor dem Inkrafttreten des neuen GEG, eingebaut worden sind.
Was sind Bestandheizungen?
Die bestehenden Altersgrenzen für Heizungen gelten weiterhin, und sie wurden im neuen Gesetz nicht verschärft.
- Für Öl-Brennwertkessel (BW) sowie für die heute noch vielfach betriebenen Öl-Niedertemperaturkessel (NT) gibt es keine Austauschverpflichtungen, auch nicht im Fall einer Reparatur.
- Standardkessel jedoch, die mit einer konstant hohen Kesseltemperatur und großem Energieverbrauch arbeiten, müssen ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind.
Ausnahme: Ein- und Zweifamilienhäuser mit Standardkessel, in denen die Eigentümer selbst schon vor dem
1. Februar 2002 eingezogen sind und seitdem wohnen. Dort besteht keine Austauschverpflichtung.
Wie alt ist mein Standardkessel?
Hier sind einige Hinweise , die Ihnen bei der Bestimmung des Alters Ihres Standardkessels helfen können:

Herstellerinformationen
Überprüfen Sie den Kessel auf Herstellerinformationen. Oft ist das Herstellungsdatum auf einem Typenschild oder einer Plakette am Kessel angegeben.
Dokumente
Schauen Sie in den Unterlagen, die Sie bei Ihrem Hauskauf oder beim Einzug erhalten haben. Hier sollten Informationen über das Heizsystem und möglicherweise das Installationsdatum vorhanden sein.
Heizungsbauer
Falls verfügbar, kontaktieren Sie die Spezialisten, die das Heizsystem installiert haben. Diese könnten Informationen darüber haben, wann der Standardkessel eingebaut wurde.
Wartungsunterlagen
Überprüfen Sie vorhandene Wartungsunterlagen oder Rechnungen. Wartungsdienste könnten das Installationsdatum vermerkt haben.
In vielen Fällen wird der Schornsteinfeger Informationen über das Alter Ihres Standardkessels haben, insbesondere wenn er regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten an Ihrem Heizsystem durchgeführt hat.

Modernisierung: Dürfen Ölheizungen erneuert werden?
Mit dem neuen GEG ist der Einbau einer neuen Ölheizung auch nach dem 1.1.2024 grundsätzlich möglich – zum Beispiel dann, wenn die bestehende Heizung nicht mehr repariert werden kann.
Wenn Sie Ihre Ölheizungsanlage modernisieren möchten oder mit dem Ausbau eines alten Standardkessels ein neues Heizsystem brauchen, ist der Öl-Brennwertkessel weiterhin eine gute Wahl.
Durch die Kombination von Heizöl mit Solarthermie und/oder Wärmepumpe können die Vorgaben des GEG leicht erfüllt werden. Der Heizölkessel arbeitet in der Hybridheizung als sogenannter Spitzenlasterzeuger.
Wie hoch ist der erforderliche Anteil an erneuerbaren Energien nach einer Modernisierung der Ölheizung in den nächsten Jahren?
Das GEG ist eng mit dem neuen Kommunalen Wärmeplanungsgesetz (WPG) verknüpft. Zwei Fälle sind seit dem 1.1.2024 zu unterscheiden:
- Wenn Ihnen zum Zeitpunkt des Heizungsaustausches in der betreffenden Kommune noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sind in einem bestehenden Gebäude folgende Anteile erneuerbarer Energien vorgesehen:
- 15 Prozent ab dem Jahr 2029
- 30 Prozent ab 2035 und
- 60 Prozent ab 2040.
- Liegt am Standort der Heizung bereits eine kommunale Wärmeplanung vor, ist die Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie spätestens fünf Jahre nach der Heizungsmodernisierung notwendig. Um mehr über die Wärmeplanung in Ihrem Wohnort zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Kommune.

Wie kann der erforderliche Anteil erneuerbarer Energie bei einer Brennwertheizung eingebracht werden?
Deutschland strebt an, klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Heizanlagen ab 2045 Wärme und Warmwasser mit 100 % erneuerbaren Energien erzeugen.
Bei der Auswahl eines neuen Brennwertkessels achten Sie daher auf das "Green Fuels ready"-Label. Es ist auf Heizungen, Tanks und Komponenten angebracht, die für bis zu 100 Prozent erneuerbare flüssige Brennstoffe zugelassen sind.

Fazit
Auch mit dem Inkrafttreten der GEG-Novelle zum 1.1.2024 können viele Eigentümer von bestehenden Ölheizungen ihre Heizung über Jahre weiterhin nutzen und auf die Stärken von Heizöl und flüssigen Brennstoffen vertrauen. Dazu gehören u.a.:
- eigene Energiebevorratung, unabhängig von leitungsgebundenen Netzen
- verlässlich verwendbar in technisch ausgereiften Öl-Heizungstechnologien
- zuverlässige Abdeckung des Wärmebedarfs eines Gebäudes bei jeder Witterung auch aufgrund der hohen Energiedichte flüssiger Brennstoffe